LEISTUNGSVERBESSERUNGEN ZUM 01.01.2025

Die Neunte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Dem Vorstand ist mit großem Dank für die ehrenamtlich geleistete Arbeit einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt worden.

Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Neunte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2025 um 1,370 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 92,50 EUR beschlossen. Die Genehmigung des Beschlusses seitens des Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen erwarten wir in Kürze.

Update: Der Beschluss wurde am 22.08.2024 durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.