Patentanwälte

Für Patentanwälte besteht leider keine Möglichkeit des Erwerbs einer Mitgliedschaft in dem hiesigen Versorgungswerk. Nach Gesetz und Satzung des Versorgungswerkes ist der Erwerb einer Mitgliedschaft daran geknüpft, dass Sie Mitglied einer Rechtsanwaltskammer im Lande Nordrhein-Westfalen werden. Da Sie als Patentanwalt nicht Mitglied einer hiesigen Rechtsanwaltskammer sind, besteht daher auch keine Möglichkeit des Erwerbs einer Mitgliedschaft.